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Kooperation (Dual Control)

Mit der Dual Control Funktionalität kann eine Kooperation nach dem Vier-Augen-Prinzip iniitiert werden.

Dual Control ermöglicht es, daß Zugang zu hoch sensiblen Anwendungen nur erfolgen kann, wenn eine authorisierte Person teilnimmt, die den Anwender beaufsichtigt.
Eine Dual Control Kooperation besteht immer aus mindestens einer Aufsichtsperson und einem Anwender.
Startet der Benutzer die Dual Control Anwendung, dann wird diese gesperrt bis die Aufsichtsperson eine Kooperation mit dieser Anwendung startet.

Der Benutzer kann nun mit der Anwendung arbeiten und die Aufsichtsperson beobachtet diese im Observationsmodus und verlängert gegebenenfalls die Dauer der Sitzung.
Verlässt die Aufsichtsperson den Arbeitsplatz ist das Vier-Augen-Prinzip nicht mehr gegeben und die Anwendung wird nach Auslaufen des eingestellten Zeitintervalls automatisch gesperrt.





Anwender Miller sieht den aktuellen
Dual Control Status

Die Aufsichtsperson ist anwesend und
die Anwendung ist aktiv.




Aufsichtsperson Administrator betätigt den
Verlängerungsschalter nicht.

Der Zugang zur Anwendung läuft aus.





Ist die Zeit abgelaufen, wird
die Anwendung gesperrt.

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